§1

Ist Ihnen ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist uns dies unverzüglich, spätestens vor dem ersten Besichtigungstermin, unter Angabe der Informationsquelle schriftlich mitzuteilen. Teilt der Auftraggeber seine Vorkenntnis nicht rechtzeitig mit, haftet er für den daraus entstehenden Schaden des Maklers.

§2

Unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den jeweiligen Adressaten bestimmt, müssen vertraulich behandelt werden und dürfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz in Höhe der vorgenannten Provision. Der Makler erhält bereits für den Nachweis oder die Vermittlung von Vertragsabschlussmöglichkeiten eine Provision. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Vertrag mit einem Familienangehörigen oder einer verbundenen Gesellschaft des Auftraggebers zustande kommen, ist der Auftraggeber weiterhin verpflichtet, die Provision zu zahlen.

§3

Kommt ein Vertragsabschluß, bezüglich eines der von uns angebotenen Objektes zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Selbst wenn ein Vertrag zu Bedingungen zustandekommt, die von unserem Angebot abweichen, besteht für uns Provisionsanspruch. Wird der wirtschaftliche Zweck auf andere Weise, etwa durch Ersteigerung, Schenkung o. ä. erreicht, ist die Provision ebenfalls zu zahlen.

§4

Wird Ihnen über Dritte ein von uns angebotenes Objekt später noch einmal angeboten, sind Sie verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis mitzuteilen und auf Maklerdienste Dritter, bezüglich unserer Objekte, zu verzichten. Unser Provisionsanspruch bleibt in jedem Falle erhalten.

§5

Die in unseren Angeboten und Exposés enthaltenen Angaben basieren auf den vom Objektanbieter erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten beruhen. Alle Maß- und Zahlenangaben sind unverbindlich. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre.

§6

Die Maklercourtage ist verdient bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages und wird sofort zur Zahlung fällig.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Provision
bei Kauf/Verkauf:
3,57 % (incl. gesetzl. Mwst.) aus dem Gesamtkaufpreis und ist hälftig vom Verläufer und Erwerber zu leisten
bei Mietverträgen:
2 Monats-Nettomieten (+ gesetzl. Mwst.) und ist vom Besteller zu leisten.
bei gewerblichen Mietverträgen:
2 Monats-Nettomieten (+ gesetzl. Mwst.) und ist vom Mieter/Pächter zu leisten.

Besondere Provisionsabsprachen oder Verhandlungen über die Provisionen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
Die Provision wird im Kaufvertrag mitverbrieft.

§7

Notarielle Verbriefungen können zum Schutze des Verkäufers nur gegen Bonitätsnachweis vorgenommen werden.
Eine Haftung für die Bonität der Vertragsparteien kann nicht übernommen werden.
Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten.

§8

Der Auftraggeber ist zur Kündigung verpflichtet, sobald keine Kauf-/Verkaufabsicht bzw. Miet-/Vermietabsicht mehr besteht.
Mündliche Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Wir übernehmen keine inhaltliche Verantwortung für Seiten Dritter, zu denen ein Link führt.
Sollten Teile der Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Pfaffenhofen.

Stand 10/2015